Förderantrag einreichen
Der Förderantrag sollte thematisch mit den Kinderrechten in Verbindung stehen. Es werden nur die Projektanträge berücksichtigt, deren Antragsteller_innen sich in irgendeiner Weise für den 24h-Lauf engagieren. Dies wird im Speziellen in den Förderrichtlinien geregelt.
Anträge konnten vom 01.03.2024 bis zum 31.05.2024 gestellt werden.
Bitte machen Sie sich vorab mit den fondsspezifischen Förderrichtlinien vertraut: Deutsches Kinderhilfswerk e (dkhw.de)
Auf der folgenden Seite des Deutschen Kinderhilfswerks können Sie anschließend den Förderantrag stellen: https://www.dkhw.de/foerderung/foerderantrag-stellen/
Sie finden die benötigten Informationen unter dem Punkt „Sonderfonds 24-Stunden-Lauf“.