Förderantrag einreichen
Der Förderantrag sollte thematisch mit den Kinderrechten in Verbindung stehen. Es werden nur die Projektanträge berücksichtigt, deren Antragsteller_innen sich in irgendeiner Weise für den 24h-Lauf engagieren. Dies wird im Speziellen in den Förderrichtlinien geregelt.
Anträge können vom 01.03.2025 bis zum 31.05.2025 gestellt werden.
Bitte machen Sie sich vorab mit den fondsspezifischen Förderrichtlinien vertraut:
Auf der folgenden Seite des Deutschen Kinderhilfswerks können Sie anschließend den Förderantrag stellen: